Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Pfaffengrund“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes (5. Änderung);
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Ergersheim hat in seiner Sitzung vom 29.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Pfaffengrund“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 01.12.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Gemeinderat Ergersheim hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Pfaffengrund“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Ergersheim vorgetragenen Stellungnahmen beschlossen. Sämtliche Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen wurden gewürdigt und abgewogen.
In der Gemeinderatssitzung am 08.05.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie den Umweltbericht und die Grünordnungsplanung samt Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Kenntnis genommen und gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 13 „Pfaffengrund“ mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und die Grünordnungsplanung liegen in der Zeit vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023, im Rathaus der Gemeinde Ergersheim, Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim und in der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Marktplatz 16, 97215 Uffenheim, Zimmer Nr. 205/206 öffentlich während der ortsüblichen Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus.