Wappen

Das Wort „Wappen“ stellt die niederdeutsche Sprachform des Wortes „Waffen“ dar. Es tauchte erstmals im 12. Jahrhundert in der speziellen Bedeutung von „Waffenzeichen“ auf.

Die ersten Wappen sind Zeichen mit Fernwirkung, die auf Schild, Helmen, Rüstungen, farbigen Bannern und Pferdedecken angebracht wurden. Als umfassende Kulturerscheinung verbreitete sich das Wappenwesen sehr schnell über die Kreise des Adels hinaus, und schon im 15. Jahrhundert lassen sich sehr viele bürgerliche Wappen nachweisen.

Das Ergerheimer Wappen

Geviert von Silber und Schwarz; in 1 ein durchgehendes schwarzes Tatzenkreuz, belegt mit einem silbernen Lilienkreuz mit goldenen Lilien, in 4 ein achtspitziges rotes Kreuz.

Die Bedeutung des Wappens

Die „Hohenzollernvierung“ von Silber und Schwarz verweist darauf, dass im Gemeindegebiet die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach früher die Landeshoheit ausübten. Unter den Grundbesitzern ragten besonders der Deutsche Orden und der Johanniterorden hervor. Das Wappen des Deutschen Ordens, das auch an den Pfarrhäusern in Ergersheim und Ermetzhofen zu finden ist, findet sich im ersten, das des Johanniterordens im vierten Feld.

Die Ausführung der Fahne ist wie folgt festgelegt:

Die Fahne ist mit drei Streifen auszuführen. Die Farbenfolge lautet: Weiß – Schwarz – Gelb. Der Fahne soll das Wappen aufgelegt werden.

Die Umschrift des neuen Dienstsiegels mit dem Wappen der Gemeinde lautet:

  • Im oberen Halbbogen: „Bayern“
  • Im unteren Halbbogen: „Gemeinde Ergersheim“

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Urkunde und Schreiben vom 26.6.1984 Nr. 230-1347-4/84 der Gemeinde Ergersheim gemäß Art. 4 GO die Zustimmung zur Annahme eines Wappens und zur Führung einer Fahne erteilt.