Breitbandausbau

Markterkundung

Die Gemeinde Ergersheim hat hat vom 18.09.2014 bis 22.10.2014 ein Markterkundungsverfahrengemäß Breitbandrichtlinie nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Ergersheim ist im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).
Das Ergebnis kann den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden.

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Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) – Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.

Die Gemeinde Ergersheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Das Ergebnis kann dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.

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2. Markterkundung

Nach Ablauf des 1. Auswahlverfahrens entschied sich die Gemeinde zu einem Wechsel in der Breitbandberatung. Die Gemeinde Ergersheim hat vom 21.03.2016 bis 06.04.2016 eine 2. Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die vorläufige Erschließungsgebiet wurde noch einmal neu definiert und in einer Karte veröffentlicht.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Ergersheim ist im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Grund für eine 2. Markterkundung der Gemeinde Ergersheim ist die Aktualisierung des gemeldeten Versorgungsbereichs. Die Gemeinde plant den gesamten Versorgungsbereich mit FTTH auszubauen.

Alle TK-Unternehmen, die beim 1. Markterkundungsverfahren angeschrieben wurden, wurden beim 2. Markterkundungsverfahren nochmals angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Das Ergebnis kann den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden.

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2. und 3. Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Im Laufe der Breitbandausbauplanungen wurde immer konkreter, dass die Gemeinde beabsichtigt, die ihr zugesagte Fördersumme weitestgehend auszuschöpfen und im Erschließungsgebiet möglicht viele Grundstücke mit FTTH auszubauen.

Aus diesem Grund wurde es auch nötig die TK-Unternehmen, die nach dem 2. Auswahlverfahren Interesse am Breitbandausbau in Ergersheim bekundet hatten, drei Mal über Änderungen in der Ausbauplanung mit einer neuen Bekanntmachung zu informieren. Die interessierten Telekommunikationsunternehmen baten ihrerseits jeweils vor Ablauf der Angebotsabgabefrist um eine Verlänger der Frist, die ihnen von der Gemeinde gewährt wurde.

Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Verlinkungen bereitgestellt.

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Zuwendungsbescheid bei der Bezirksregierung Mittelfranken

Die Gemeinde Ergersheim hat am 26.06.2017 den Zuwendungsbescheid für die Förderung des Ausbaus eines Breitbandnetzes gemäß BbR 2014 erhalten.

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Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Breitbandrichtlinie.

Kooperationsvertrag – Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Marktgemeinde Absberg entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

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